Das Landgericht Stuttgart hat in erster Instanz Schadenersatz für Fahrzeugkäufer eines Diesel mit manipulierter Software jüngst auch Käufern eines Mercedes – Diesel- PKW und eines Porsche Cayenne – Zug um Zug gegen Fahrzeugrückgabe – zugesprochen
(LG Stuttgart 23 O 172/18, 178/18 vom 17.01.2019; 6 O 175/17 vom 25.10.2018)
Durch manipulierte Software wird dabei temperaturabhhängig die Abgasrückführung verringert und infolge der Ausstoß an Stickoxiden erhöht.
Betroffene Käufer erhalten seitens der Hersteller Mercedes und Porsche in aller Regel einen Rückruf zum Softwareupdate in der Werkstatt.
Laut Landgericht hätten die Hersteller die Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und seien daher zum Schadenersatz verpflichtet.
Diese Schadenersatzansprüche sind derzeit auch noch keinesfalls etwa verjährt wie etwa bei den meisten vor 2016 bereits erworbenen VW-Diesel-Modellen.
Ihre individuellen Ansprüche prüfen wir gerne vorab in einem persönlichen Beratungsgespräch!
Fachanwalt für Verkehrsrecht
ADAC-Vertragsanwalt