Geht es um die richtige Beurteilung und Prüfung rechtlicher Fragen in den Bereichen Betriebskostenabrechnung, Heizkostenabrechnung, Mieterhöhung, Mietminderung und Kündigung, sind Sie bei uns in guten Händen.
Die rechtssichere Gestaltung von Mietverträgen für Wohnungen und Gewerberaum ist von besonderer Bedeutung (Unter Umständen legen Sie damit über Jahrzehnte das geltende Regelwerk fest …) und bedarf vertiefter Kenntnisse der Klauselrechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Ein professionell gestalteter Mietvertrag lässt viele Konflikte erst gar nicht entstehen und dient der Vermeidung von langwierigen und teuren Rechtsstreitigkeiten. Dies gilt sowohl während der Dauer des Mietverhältnisses, wie auch bei seiner Beendigung und Abwicklung, sei es durch Kündigung (z.B. fristlose Kündigung oder Kündigung wegen Eigenbedarf) oder einvernehmliche Mietaufhebung.
In allen Fragen zum Mietrecht ist Thomas Haller, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Ihr kompetenter Ansprechpartner mit über 25 Jahren Berufserfahrung.
FOCUS: Thomas Haller als TOP-Anwalt ausgezeichnet
Für Mieter, Vermieter, Verwalter und alle, die sich mit Immobilienrecht auseinandersetzen, ist kompetente rechtliche Betreuung sehr wichtig. Rechtsanwalt Thomas Haller wurde bereits 2015, 2016 als auch 2017 im jeweiligen Sonderheft des Magazins FOCUS als Top-Anwalt im Rechtsgebiet „Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht“ ausgezeichnet.
Gesetzgebung und Rechtsprechung werden auch im Bereich des vermeintlich einfachen Rechtsgebietes Mietrecht immer komplexer und unübersichtlicher und erfordern Expertenwissen. Vermieter und Mieter sollten deshalb selbst bei vermeintlich einfachen Fragestellungen die Beratung durch einen Fachanwalt für Mietrecht in Anspruch nehmen.
Unser Partner Thomas Haller berät Sie kompetent und verlässlich in aller Fragen des Mietrechts. Profitieren Sie von seiner Erfahrung von Anfang an, damit es nach Möglichkeit erst gar nicht zum Rechtsstreit kommt.