Grundstückskaufverträge oder Kaufverträge über Wohnungseigentum und sonstige Vereinbarungen rund um Grundstücke sind von besonderer Bedeutung.
Sie betreffen Beträge, die für Käufer wie Verkäufer existenziell sind. Privatkäufer und -verkäufer aber auch die meisten gewerblichen Käufer schließen solche Verträge sehr selten auch ab. Deshalb sind sie mit den besonderen rechtlichen Regeln des Grundstückskaufs und damit zusammenhängenden Rechtsgebieten und Problemen häufig überfordert. Gleichzeitig sind die Folgen – wenn’s schiefgeht – finanziell besonders gefährlich.
Auch sind Vereinbarungen zur Abgrenzung der Rechte von Beteiligten lange Zeit in der Welt – Ungenauigkeiten und schlechte Regelungen tun hier besonders weh.
Besonders zu berücksichtigen sind in diesem Zusammenhang auch Themen wie:
- Gewährleistungsausschlüsse und deren (enge!) Grenzen
- Erschließungskosten
- baurechtliche Grenzen erlaubter Nutzungen
- der Umgang mit öffentlich-rechtlichen Belastungen des Grundstücks und Grundpfandrechten
- mit dem Verkauf korrespondierende Mietverträge
- Besonderheiten der Abwicklung und Besicherung
Wir unterstützen Sie bei Grundstückskaufverträgen und ähnlichen Vereinbarungen auf der Basis unserer langjährigen Erfahrung – egal ob Käufer oder Verkäufer – und sorgen dafür, dass Ihre Interessen durchgesetzt werden.
Unser Partner Thomas Haller berät seit 25 Jahren als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht kompetent und verlässlich bei Rechtsfragen zum Grundstücksrecht
Profitieren Sie von seiner Erfahrung von Anfang an.