Soll ich die Erbschaft ausschlagen?
Vielfach stehen Erben vor der Frage, ob sie eine angefallene Erbschaft ausschlagen sollen. Die Frage stellt sich immer dann, wenn zu befürchten ist, dass der Erblasser nur Schulden hinterlassen hat.
Telefon: 07720 996860
Kontakt per E-Mail
Unsere anwaltliche Tätigkeit im Bereich Erbrecht ist vielfältig und berührt verschiedene Zeitpunkte.
Die erb- und familienrechtliche Sicherung des unternehmerischen Lebenswerks ist ein Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Tritschler
Zu unserem Netzwerk gehören erfahrene Notare, mit denen wir eng zusammenarbeiten, denn in vielen erbrechtlichen Angelegenheiten ist die notarielle Beurkundung oder Beglaubigung notwendig.
Wir beraten den Erblasser, dem es wichtig ist, dass sein Erbe wirksam und nach seinem Willen übertragen wird.
Die persönlichen Interessen des Erblassers zu Lebzeiten und alle steuerlichen Aspekte rücken wir stets in den Fokus.
Nach dem Erbfall stehen wir den Erben zur Seite, wenn es um die Durchsetzung ihres Erbrechts geht. Dazu gehören die Einleitung eines Erbscheinsverfahrens und die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.
Im Einzelfall empfehlen wir den Erben aber auch, das Erbe auszuschlagen oder haftungsbeschränkende Maßnahmen zu ergreifen, wenn der Nachlass möglicherweise überschuldet ist.
Nicht bedachte Pflichtteilsberechtigte unterstützen wir bei der Ermittlung und Durchsetzung ihres Pflichtteils.
Vermächtnisnehmer bedürfen ebenfalls der Beratung, da ihnen Rechte gegen die Erben zustehen.
Zu Lebzeiten hat der Erblasser vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten zur Regelung seines Nachlasses. Er kann bereits zu Lebzeiten Vermögenswerte übertragen, Erben benennen, einzelne Vermögenswerte bestimmten Personen zuweisen, Auflagen anordnen, die Auseinandersetzung des Nachlasses vorgeben oder eine Stiftung errichten. Auch kann es sinnvoll sein, im Testament eine Testamentsvollstreckung anzuordnen.
Als Fachanwalt für Familienrecht steht Michael Tritschler an Ihrer Seite, um Sie in Fragen und Streitfällen rund um Erbrecht und Familienrecht zu unterstützen.
Wir helfen Ihnen auch bei der Erstellung und Anpassung von Vorsorgevollmachten und Vollmachten für Unternehmer.
Durch unsere langjährige Spezialisierung auf dem Rechtsgebiet Familienrecht und Erbrecht vertreten wir Sie außergerichtlich und auch vor Gericht. Wir legen Wert darauf, immer zunächst einvernehmliche Lösungen anzustreben und wägen Vor- und Nachteile eines Gerichtsverfahrens gemeinsam mit dem Mandanten ab.
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