Wir beraten den Erblasser, dem es wichtig ist, dass sein Erbe wirksam und nach seinem Willen übertragen wird.
Die persönlichen Interessen des Erblassers zu Lebzeiten und alle steuerlichen Aspekte rücken wir stets in den Fokus.
Nach dem Erbfall stehen wir den Erben zur Seite, wenn es um die Durchsetzung ihres Erbrechts geht. Dazu gehören die Einleitung eines Erbscheinsverfahrens und die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.
Im Einzelfall empfehlen wir den Erben aber auch, das Erbe auszuschlagen oder haftungsbeschränkende Maßnahmen zu ergreifen, wenn der Nachlass möglicherweise überschuldet ist.
Nicht bedachte Pflichtteilsberechtigte unterstützen wir bei der Ermittlung und Durchsetzung ihres Pflichtteils.
Vermächtnisnehmer bedürfen ebenfalls der Beratung, da ihnen Rechte gegen die Erben zustehen.