Ja! Nein! Doch! Vielleicht?
Die ersten 6 Monate eines Arbeitsverhältnisses muss der neue Arbeitnehmer erst mal überstehen. Kein Kündigungsschutz (auch im nicht-Kleinbetrieb!), kurze Kündigungsfrist in der Probezeit etc. – Natürlich steht der Arbeitnehmer hier…