Das Rechtsgebiet der Insolvenzanfechtung nach §§ 129 ff. InsO ist ein Spezialgebiet von Fachanwalt Klaus Maier.
Hierbei ist er sowohl in Insolvenzverfahren, in denen er selbst Insolvenzverwalter ist, als auch in Insolvenzverfahren verschiedenster anderer Verwalter mit der vorgerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Insolvenzanfechtungsansprüchen befasst.
Er bearbeitet auch vorläufige Rechtsschutzverfahren (Arrest…) in Anfechtungssachen. Herr Rechtsanwalt Maier übernimmt auch Untervollmacht-Mandate in Anfechtungssachen für externe Verwalter und deren Hauptbevollmächtigte.
Ebenso ist Rechtsanwalt Maier bei der Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen für angefochtene Gläubiger im vorgerichtlichen und gerichtlichen Stadium tätig.
Darüber hinaus berät er Institutionen (gesetzliche Krankenkassen, IHK) und Unternehmen in Bezug auf Insolvenzanfechtungsprävention und hält Vorträge auf diesem Gebiet für Unternehmer ebenso wie für spezialisierte Berufsgruppen wie insbesondere Rechtsanwälte.
Seine umfangreichen Erfahrungen mit den verschiedensten Gegenständen und Interessenlagen des Insolvenzanfechtungsrechts befähigen ihn, auch Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.
Darüber hinaus ist Herr Maier langjährig als Dozent des Deutschen Anwaltsinstituts, Bochum (als Fortbildungsinstitut der bundesdeutschen Rechtsanwaltskammer) tätig und hält dieses regelmäßig und bundesweit Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen der Pflichtfortbildungen für Fachanwälte im Insolvenzrecht zu verschiedenen Teilgebieten des Insolvenzanfechtungsrechts ( Durchsetzung, Abwehr und Prävention.) Daneben bearbeitet er für das DAI auch Onlinefortbildungen zu diesem Thema
Rechtsanwalt Maier ist auch regelmäßig als Autor insolvenzanfechtungsrechtlicher Fachbeiträge in der auflagenstärksten deutschen Insolvenzrechts-Fachzeitschrift, der „ZinsO“, vertreten. Daneben publiziert er auch in anderen Zeitschriften wie z.B. der Mitgliederzeitschrift der Bundesrechtsanwaltskammer.