Täglich nehmen wir in der Funktion als Fußgänger, Auto- oder Zweiradfahrer am öffentlichen Straßenverkehr teil. Läuft es einmal nicht so gut wie es soll, stehen wir für alle kleinen und großen Malheure zur Wahrnehmung Ihrer Interessen zur Verfügung.
Rechtsanwältin Miriam Mager berät und vertritt sowohl in zivilrechtlichen Rechtsangelegenheiten im Verkehrsrecht wie auch in Verkehrsstrafverfahren und Bußgeldverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten.
Unfallregulierungen im In- und Ausland gehören ebenso zum alltäglichen Leistungsspektrum wie die Vertretung der Interessen des Beschuldigten in Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenverfahren privater und gewerblicher Verkehrsteilnehmer. Beim Vorwurf einer Verkehrsstraftat, wie beispielsweise fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung, unerlaubtes Entfernenen vom Unfallort, Trunkenheit im Verkehr, Straßenverkehrsgefährdung u. a. empfiehlt sich frühzeitig die Hinzuziehung eines versierten Fachanwalts.
Für eine Strafverteidigung in Verkehrsstrafverfahren ist unsere Fachanwältin für Strafrecht Miriam Mager die beste Ansprechpartnerin.
Wir prüfen für Sie die Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen Strafbefehle und Bußgeldbescheide, die Möglichkeiten, etwa ein Fahrverbot abzuwenden oder umzugehen. Gemeinsam holen wir für Sie das bestmögliche Ergebnis heraus.
Auch in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten vertreten wir Ihre Interessen gegenüber der Führerscheinstelle wie auch in sämtlichen weiteren verkehrsrechtlichen Rechtsangelegenheiten gegenüber Behörden, Gerichten, Staatsanwaltschaft und Polizei.
Reden ist Silber – Schweigen ist Gold!
Dieser Erfahrungssatz gilt immer dann, wenn schwerwiegende Vorwürfe gegen Sie als Verkehrsteilnehmer als Beschuldigter erhoben werden. Sie sind gegenüber Polizei und Ermittlungsbehörden zunächst lediglich zu Angaben zur Person verpflichtet.
Im Schadenfall verhelfen wir Ihnen zu Ihrem Recht.
Bei schweren und schwersten Unfallverletzungen erhalten Geschädigte ohne Rechtsanwalt in der Praxis keine ausreichende Entschädigung ohne anwaltliche Unterstützung wie etwa ein angemessenes und ausreichendes Schmerzensgeld oder Kompensation von Verdienstausfall.