Geburten, Ehe, Trennung, Tod: Verschiedene Ereignisse stellen die private Lebens- und Vermögensplanung vor unterschiedliche Herausforderungen.
Hier liegt der klare Fokus der anwaltlichen Tätigkeit von Michael Tritschler.
Schwerpunkte seiner Arbeit bilden Scheidungen bei Selbständigkeit und Unternehmern/ Unternehmerinnen sowie die erb- und familienrechtliche Sicherung des unternehmerischen Lebenswerks.
Bis heute hat er Mandanten in über 3.500 familienrechtlichen Angelegenheiten nicht nur aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis, sondern bundesweit beraten und vertreten. In zahlreichen Vorträgen und Seminaren gibt er auf Einladung von Rechtsanwaltskammern, Banken und Volkshochschulen sein Fachwissen an andere Rechtsanwälte und juristische Laien weiter.
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit sind die Schnittstellen zwischen Familien -und Erbrecht . Hierzu gehört beispielsweise die Erstellung individueller Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen nach ausführlicher Beratung.
Im Jahre 2000 ernannte ihn die Rechtsanwaltskammer Freiburg zum Fachanwalt für Familienrecht. Nach einer Weiterbildung im Jahre 2009 darf er auch die Bezeichnung Mediator führen.
Seit 1998 ist er als Anwalt für Erb- und Familienrecht spezialisiert und ist bewusst entsprechend der Philosophie der Kanzlei nahezu ausschließlich in diesen Rechtsgebieten tätig.
Rechtsanwalt Michael Tritschler war von 2003-2021 als Partner der Kanzlei Haller & Partner Fachanwälte in Villingen-Schwenningen tätig.