Im Falle einer Insolvenz kann ein Schuldner seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht nachkommen. Eine Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute oder drohende Zahlungsunfähigkeit.
Das Insolvenzrecht beschäftigt sich mit verschiedensten Themen rund um Firmen- und Privatinsolvenzen. Es betrifft private Schuldner und Unternehmen, Gläubiger, Sicherheitengeber, Vertragspartner von Gläubigern, weiter auch die Arbeitnehmer und Arbeitgeber des Schuldners. Rechtsanwalt Maier unterstützt sie in all diesen Situationen als Fachanwalt für Insolvenzrecht hilft er Ihnen bei Themen wie der Stellung oder Abwehr von Insolvenzanträgen, bei Schuldenregulierungen für Firmen, selbständige und Unternehmen.
Bei der Erlangung einer Restschuldbefreiung oder bei der Durchsetzung einer Versagung einer Restschuldbefreiung gegenüber einem Schuldner, bei insolvenzrechtlichen Vertragsgestaltungen, bei Forderungsanmeldungen in Insolvenzverfahren und in verschiedenen anderen Situationen.
Herr Maier hat als Anwalt bundesweit über 1.000 Fälle im Bereich der Insolvenzanfechtung (Durchsetzung/ Abwehr/ Prävention) bearbeitet. Bei seiner Tätigkeit kommen ihm seine langjährige Tätigkeit als Insolvenzverwalter in Firmeninsolvenzen und Privatinsolvenzen und als langjähriger Dozent und Autor im Insolvenzanfechtungsrecht und die dabei gesammelten Erfahrungen zugute.
Seminare für Unternehmen und gesetzliche Krankenkassen und Vorträge zum Thema Anfechtungsabwehr und –prävention runden seine Tätigkeit ab.