Sie sind in ein Strafverfahren verwickelt und suchen einen anwaltlichen Beistand?
Egal ob Sie vorgeladen, angeklagt oder schon verurteilt wurden und in Berufung oder Revision gehen wollen: Wir vertreten Sie in allen strafrechtlichen Fragen.
Im allgemeinen Strafrecht, im Betäubungsmittel- und Verkehrsstrafrecht, aber auch im Strafvollzug und in der Strafvollstreckung berät und vertritt Sie gerne unsere Fachanwältin Miriam Mager, unabhängig davon, ob es sich um eine Wahlverteidigung oder Pflichtverteidigung handelt.
Das Strafrecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet, wobei die Tätigkeit unserer Spezialistin die strafrechtliche Verteidigung in jeder Lage des Verfahrens umfasst, vom Ermittlungsverfahren über das Hauptverfahren und die jeweiligen Instanzen mit dem Berufungs- und auch dem Revisionsverfahren.
Die besten Erfolge können meist erzielt werden, wenn die Verteidigung so früh wie möglich beginnt, noch bevor Sie zur Vernehmung zur Polizei gehen, nicht erst in oder kurz vor der Hauptverhandlung.
Eine sachgerechte und kompetente Strafverteidigung muss konkret ausgearbeitet und auf den jeweiligen Betroffenen, den Sachverhalt sowie den Akteninhalt abgestimmt werden, insbesondere in Fällen von Untersuchungshaft, wo überprüft werden muss, ob die Voraussetzungen für eine Haftprüfung oder Haftbeschwerde vorliegen.
Aber auch während die verhängte Strafe vollstreckt wird, steht Ihnen unsere Fachanwältin für Strafrecht von Anfang an im Strafvollzug und auch in der Strafvollstreckung beratend zur Seite, wobei auch hier in gewissen Fällen eine Pflichtverteidigung möglich ist.
Ob es sich um Haftlockerungen oder den Freigang handelt oder auch um eine vorzeitige Haftentlassung (Halbstrafe oder Reststrafe), einen drohenden Bewährungswiderruf, die nachträgliche Gesamtstrafenbildung bei mehreren Verurteilungen oder auch die Zurückstellung der Strafe wegen Therapie gemäß § 35 BtMG, ist unsere Fachanwältin Miriam Mager Ihre Ansprechpartnerin.
Die wichtigsten Verhaltensregeln:
- Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!
- Kein Risiko eingehen, sofort einen Anwalt einschalten!
- Keine Aussage ohne Rechtsbeistand!
Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Vereinbaren Sie einen Termin, damit wir noch rechtzeitig für Sie im Verfahren eingreifen können.