Zur gesetzlichen Bedeutung des §§ 133 Abs. 3 S. 2 InsO in der Vorsatzsanfechtung – der Bundesgerichtshof spricht!
Seit der Insolvenzrechtsreform in 2017 findet sich in der für Steuerbehörden, gesetzliche Krankenkassen, Lieferanten etc. gefährlichsten Anspruchsgrundlage des Insolvenzanfechtungsrechts, der „Vorsatzanfechtung gemäß § 133 InsO“, eine neue Beweis Lastenregelung. Sie…