Schöner erben dank EUGH
Stellen Sie sich vor, ihr Ehepartner stirbt, kurz vor Ende eines Kalenderjahres, und hat in diesem Jahr mit Ihnen so gut wie keinen Urlaub machen können, weil in der Firma „Land unter“ war. Stellen Sie sich vor, Sie gehen zum Chef ihres verstorbenen Ehepartners und bitten ihn, dass er dann wenigstens den Urlaub ihres verstorbenen…