Zur Angemessenheit von Ausbildungsvergütungen – eine neue Entscheidung des LAG Mecklenburg-Vorpommern
§ 17 Abs. 1 S. 1 BBiG macht für Ausbildungsverträge Vorgaben zur angemessenen Ausbildungsvergütung. Diese muss „angemessen“ sein. Mit der Frage, was angemessen tatsächlich ist, beschäftigt sich eine Entscheidung des LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 29.10.2019, Az. 5 Sa 67/19.