„Wäre ich nicht Betriebsratsvorsitzender geworden, wäre ich schon lange führender Mitarbeiter – ich will mehr Geld!“

Ein üblicher Streit und eine neue Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Ein Arbeitnehmer war seit den Betriebsratswahlen 2006 Vorsitzender Betrieb des Betriebsrats und aufgrund der Größe des Unternehmens und der gesetzlichen Vorgaben von seiner beruflichen Tätigkeit freigestellt. In 2016 trat er an den Arbeitgeber heran und forderte eine höhere Vergütung. Er argumentierte, dass er für den hypothetischen…