Weitere Verkürzung der Restschuldbefreiung kraft Gesetzes
Der Deutsche Bundestag hat am 17.12.2020 das Gesetz zur weiteren Restschuldbefreiungsverfahrens verabschiedet, mit dem die Laufzeit des Verfahrens bis zu einer Restschuldbefreiung auf generelle 3 Jahre herabgesetzt wird. Hinweis: Bisher waren 3 Jahre die absolute Ausnahme – dazu musste bisher das Verfahren so gut gelaufen sein, dass nicht nur die Kosten des Verfahrens erreicht werden,…