Änderungen des Kindesunterhalts aufgrund neuer „Düsseldorfer Tabelle“?
Seit 1. Januar 2021 gibt es wieder es eine neue Düsseldorfer Tabelle. Im Vergleich zur Düsseldorfer Tabelle von 2020 steigen sowohl für minderjährige Kinder als auch für Volljährige die Bedarfssätze im zweistelligen Bereich! In der folgenden Tabelle sind die effektiven Zahlbeträge nach Abzug des hälftigen Kindergeldes berücksichtigt. Das Kindergeld wurde ebenfalls erhöht. Was bedeutet dies…