Schwerwiegend verkalkuliert: Fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung trotz Schwerbehinderung wegen schwerwiegender rassistischer Äußerungen
Dass eine anerkannte Schwerbehinderung einen Arbeitnehmer nicht komplett unkündbar macht, musste sich ein Facharbeiter in der chemischen Industrie vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Urteil vom 10.12.2020, Az. 5 Sa 231/20) erfahren. Der Arbeitgeber hatte das Arbeitsverhältnis nach Zustimmung des zuständigen Integrationsamts gekündigt, weil sie dem Arbeitnehmer schwere rassistische und beleidigende Äußerungen gegenüber ausländischen Fremdfirmenmitarbeitern vorwarf. Der Arbeitnehmer…