Vorsicht vor unüberlegten Gläubigeranträgen!

Der Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners durch einen Gläubiger Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung sind schön für den Schuldner, der damit seine Forderungen los wird. Der Gläubiger – der ja einen Grund für seine Forderung hatte – kriegt dann meistens einen dicken Hals. Die Forderung ist weg und die Quotenzahlung kommt…