Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber und Schriftform
Eine arbeitnehmerfreundliche Entscheidung des LAG München Kündigungen von Arbeitsverhältnissen sind nach § 623 BGB nur in Schriftform möglich. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bedeutet dies, dass das Originalschreiben, welches die…