„Digital Natives“ sind gefährlich – zumindest in Stellenausschreibungen!

Wie schnell die Formulierung einer Stellenanzeige schieflaufen kann, zeigt ein Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn vom 18.1.2024, Az. 8 Ca 191/23. Ein international agierender Sportartikelhändler hatte eine Stelle als „ Manager Corporate Communication“ ausgeschrieben. Beworben hatte er diese in einer Stellenanzeige mit der Formulierung „Als Digital Native“ fühlst du dich in der Welt der Social Media,… Continue Reading „Digital Natives“ sind gefährlich – zumindest in Stellenausschreibungen!