Cannabis-Legalisierung und arbeitsrechtliche Folgen

Seit dem 1. April 2024 ist der Besitz von bis zu 25 g Cannabis für den persönlichen Gebrauch zulässig. Bereits vor diesem Tag war Cannabiskonsum nach den vorliegenden offiziellen Zahlen ein Massen-Phänomen. Die Neuregelung wird für eine weitere Verbreitung des Konsums sorgen. Wer nun aber als Arbeitnehmer meint, diese gesetzliche Neuregelung sei auch im Zusammenhang…