Insolvenzgeldanspruch bei sittenwidrig niedrigem Arbeitslohn oder: „Bundesagentur, schäm Dich!“

Das Sozialgericht Mainz hatte im Urteil AZ. S 15 AL 101/14 vom 07.09.2018 über folgenden Fall zu entscheiden: Ein Maurer war bei seinem ehemaligen Arbeitgeber als Maurer in Vollzeit zu einem Lohn von 400 € brutto monatlich beschäftigt worden. Der sich daraus ergebende Bruttolohn von 2,27 € pro Stunde entsprach gerade ca. einem Fünftel des…