Was man in der Krise des Arbeitgebers besser nicht tun sollte

Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit dem Urteil Az. 6 Sa 157/18 vom 6.12.2000 18:00 Uhr folgenden Fall zu entscheiden gehabt: Ein Großhandel für Feinkost hatte einen Lkw-Fahrer beschäftigt, der Barzahlungen der Kunden für die jeweils ausgelieferten Bestellungen entgegenzunehmen und an die Arbeitgeberin abzuführen hatte. Der Arbeitgeber geriet finanziell in die Krise und wurde zahlungsunfähig. Lohn…