Wettbewerbsrecht und arbeitsrechtliche/dienstrechtliche Pflichten des Unterlassungsschuldners
Das Kammergericht Berlin hatte sich vor kurzem mit dem Beschluss vom 19.07.2019, Az. 5 W 122/19 damit auseinanderzusetzen, welche Pflichten ein Unterlassungsschuldner wettbewerbsrechtlicher Art hat, wenn er zur Unterlassung eines bestimmten Verhaltens verurteilt wurde.Reicht es, wenn er seinen Arbeitnehmern und freien Dienstvertragsrecht die Unterlassungsverpflichtung „ einfach so“ mitteilt und ist der damit für spätere Verstöße…