„Mein Mailpostfach lief über….“

Keine hinreichende Rechtfertigung für die Nicht-Einladung eines geeigneten schwerbehinderten Stellenbewerbers Das Leben schreibt nicht nur die schönsten Geschichten. Es erfindet auch die schönsten faulen Ausreden. So im folgenden vom BAG mit Urteil vom 23.01.2020 entschiedenen Fall, Az. 8 AZR 484/18: Ein späterer Kläger bewarb sich mit einer E-Mail auf eine für den Oberlandesgerichts Bezirk Köln…