„Wenn, dann richtig!“ – Zur Frage der freiwilligen Leistung nicht geschuldeter Auskünfte durch den Arbeitgeber
Es liegt in der Natur des Arbeitsverhältnisses, dass Arbeitnehmer den Arbeitgeber zu arbeitsrechtlichen, steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis befragen. Und natürlich will der Arbeitgeber im Zweifelsfall seinen Mitarbeitern helfen und versucht, ihre Fragen zu beantworten.