Betriebsbedingte Kündigungen und dauerhafte Beschäftigung von Leiharbeitnehmern
Eine neue Entscheidung des LAG Köln Eine, in der derzeitigen wirtschaftlichen Krisensituationen, nicht unerhebliche Entscheidung bezüglich der Frage der Berechtigung von betriebsbedingten Kündigungen hat das LAG Köln mit Urteil vom 02.09.2020 (Az. 5 Sa 14/20) getroffen. Hintergrund war eine Kündigung eines Automobilzulieferers wegen betriebsbedingten Gründen gegenüber einem Stamm-Arbeitnehmer. Die Besonderheit des Falles war, dass der…