Betäubungsmittelhandel und Steuerhinterziehung – Auskunftsverweigerungsrecht gem. § 55 StPO

Selbst bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Betäubungsmittelhandel kann doch noch ein Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 55 StPO bestehen, denn nach der Abgabenordnung (§ 116 AO) müssen Steuerstraftaten von den Gerichten und/oder Behörden entsprechend angezeigt werden. Wenn also „Gelder“ durch Betäubungsmittelhandel eingenommen werden, müssten auch diese nach der Abgabenordnung (§ 370 AO) versteuert werden, genauso wie wenn… Continue Reading Betäubungsmittelhandel und Steuerhinterziehung – Auskunftsverweigerungsrecht gem. § 55 StPO