Kleiner Tipp fürs Leben: Klau keine Mangelware!
Kündigungen langjähriger Arbeitnehmer bei kleinen Diebstählen nach langjähriger Betriebstreue (oder auch: Nicht-erwischt-werden!) sind sozial immer besonders im Brennpunkt: Wie wägt man zwischen einer langjährigen Betriebstreue und Bagatellbeträgen zum einen und strafbarem Verhalten und der Offenkundigkeit der Rechtswidrigkeit desselben zum anderen ab? Darf gleich außerordentlich gekündigt werden oder muss vorher abgemahnt werden? Gerichte gucken sich immer…