Schadensersatz wegen falscher SCHUFA-Meldung
Das Landgericht Mainz hat mit Urteil vom 12.11.2021 – Az. 3 O 12/21 – ein in Fachkreisen aufsehenerregendes Urteil bezüglich der Frage einer SCHUFA-Meldung und dem durch eine SCHUFA-Meldung seines Gläubigers geschädigten Kläger auf datenschutzrechtlicher Grundlage ein Betrag von Euro 5000 als immateriellen Schaden zugesprochen.Ob diese Judikatur hält, in höheren Instanzen, bleibt fraglich. Es wird…