„BEM x 2“ – eine böse Falle für Arbeitgeber!

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (kurz „ BEM“) ist nach wie vor bei vielen kleineren Arbeitgebern bei krankheitsbedingten Kündigungen als grundsätzlich zwingende Voraussetzung einer erfolgreichen Kündigung noch nicht recht angekommen. Diese in § 167 Abs. 2 SGB IX dem Arbeitgeber auferlegte sozialrechtliche Verpflichtung, nach längerer Krankheit des Arbeitnehmers mit diesem ein ergebnisoffenes Verfahren zur Klärung aller Möglichkeiten…