Nicht jedes Video ist im Kündigungsrechtsstreit verboten!

Videoaufnahmen, die durch den Arbeitgeber gefertigt wurden, sind in Rechtsstreiten aus Arbeitgebersicht begehrtes Beweismaterial: Oft liefern sie das einzige und oft für das arbeitsrechtliche Ziel des Arbeitgebers sehr wertvolles Beweismaterial.Ist das inhaltlich eindeutig so, bleiben der Arbeitnehmerseite oft nur versuchen, die Aufnahme als im Prozess unverwertbar zu bezeichnen, insbesondere wegen Verstoßes gegen geltendes Datenschutzrecht.Dass das…