Dienstrad und Krankheit – wer zahlt außerhalb der Lohnfortzahlung im Ergebnis die Leasingraten?
Ein Arbeitnehmer hatte im Rahmen eines Job-Rad-Modells von seinem Arbeitgeber 2 geleaste Fahrräder zur Nutzung überlassen bekommen, die Leasingraten wurden durch Entgelt Umwandlung vom monatlichen Bruttoentgelt abgezogen. Der Arbeitnehmer erkrankte langfristig und der Arbeitgeber bezahlte die Leasingraten weiter. Mangels Lohnzahlung nach Ablauf der Lohnfortzahlungen wegen Krankheit bestand aber für ihn die Möglichkeit eines Abzugs nicht…