Zeugnisverweigerungsrecht Angehöriger
Grundsätzlich gilt, dass Zeugen, die entweder mit einem Angeklagten verwandt oder verschwägert sind, gemäß § 52 Abs. 1 StPO ein sogenanntes Zeugnisverweigerungsrecht zusteht.Daher sollte gut überlegt werden, ob man als…