SONDEREIGENTUM, GEMEINSCHAFTSEIGENTUM & TEILUNGSERKLÄRUNG
Schon beim Kauf einer Eigentumswohnung oder eines gewerblichen Teileigentums stellen sich viele Rechtsfragen, die für den Laien oft nicht ohne weiteres erkennbar sind. Verkäufer und Käufer, die sich schon vor dem Termin beim Notar durch einen spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen, können hier häufig im Vorfeld folgenschwere Fehler vermeiden.
Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht berät Sie unser Partner Thomas Haller bei allen Rechtsfragen zu Ihrem Wohnungseigentum.
Das Wohnungseigentumsrecht ist das Recht der Eigentumswohnungen und des gewerblichen Teileigentums.
Teilungserklärung, Beschlusssammlung und Aufteilungsplan bestimmen neben dem Wohnungseigentumsgesetz die wesentlichen Spielregeln für den Umgang der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft untereinander. Diese Urkunden enthalten oft viele Rechtsbegriffe deren Bedeutung erklärungsbedürftig ist, um ihren Inhalt richtig zu verstehen. Mit unserem Partner Thomas Haller haben Sie einen erfahrenen Fachmann an Ihrer Seite, der Ihnen die rechtlichen Zusammenhänge in diesem Bereich verständlich erläutert.
Geht es um die richtige Vorbereitung einer Eigentümerversammlung, die Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer untereinander, oder um die Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Beschlussanfechtung nach dem WEG, sind Sie bei uns guten Händen.
Unser Partner Thomas Haller berät seit 25 Jahren als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht kompetent und verlässlich bei Rechtsfragen zum Gemeinschaftseigentum, Ihrem Sondereigentum, zu Sondernutzungsrechten und allen sonstigen Rechtsfragen im Wohnungseigentumsrecht.
Profitieren Sie von seiner Erfahrung von Anfang an.