Was ist das Wechselmodell?
Beim Wechselmodell leben Kinder nach der Trennung der Eltern nicht überwiegend bei einem Elternteil, sondern wechseln in annähernd gleichem Umfang zwischen beiden Haushalten – klassischerweise im wöchentlichen oder zweiwöchentlichen Rhythmus. Beide Elternteile übernehmen damit Betreuung und Alltag zu gleichen Teilen.
Zunehmend verbreitet – aber nicht für jeden geeignet
Das Wechselmodell wird in der Praxis immer häufiger vereinbart oder gerichtlich angeordnet und entspricht dem Wunsch vieler Eltern nach echter Beteiligung am Kindesleben. Dennoch zeigt die Realität: Es funktioniert nicht in jedem Fall. Bewährt hat es sich vor allem dann, wenn die Kinder nicht mehr im Grundschulalter sind – also alt genug, um den Wechsel organisatorisch und emotional zu bewältigen – und wenn die Haushalte der Eltern räumlich nicht zu weit voneinander entfernt liegen, damit Schulweg, Freundeskreis und Alltag nicht unnötig belastet werden. Hinzu kommt, dass eine gewisse Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern unabdingbar ist.
Der häufigste Irrtum: Kein Unterhalt beim Wechselmodell?
Viele Eltern gehen davon aus, dass beim Wechselmodell automatisch kein Barunterhalt mehr geschuldet wird – nach dem Motto: „Ich betreue das Kind genauso viel, also zahle ich nichts.“ Das ist falsch.
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt: Auch beim Wechselmodell bleibt die Barunterhaltspflicht grundsätzlich bestehen. Da beide Elternteile Betreuungsleistungen erbringen, entfällt zwar die Möglichkeit, den Unterhalt durch Naturalleistungen (also die Betreuung selbst) zu erfüllen – der Bedarf des Kindes nach der Düsseldorfer Tabelle bleibt aber unverändert. Der Bedarf des Kindes ergibt sich aus dem zusammengerechneten Einkommen beider Elternteile.
Dieser Bedarf wird dann auf beide Elternteile nach ihren Einkommensverhältnissen aufgeteilt. Verdient ein Elternteil deutlich mehr als der andere, kann also trotz hälftig geteilter Betreuung ein erheblicher Barunterhalt anfallen.
Fazit für die Praxis
Das Wechselmodell ist kein Instrument zur Vermeidung von Unterhaltszahlungen, sondern eine Betreuungsform, bei der Unterhaltsfragen eigenständig und sorgfältig geregelt werden müssen. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne zu Ihrer konkreten Situation.
Rechtsanwalt Michael Tritschler
Fachanwalt für Familienrecht
Mediator
Telefon: 07720 996860
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