„Arschloch“ ist nicht „Arschloch“. Oder: Warum nicht jede Beleidigung durch einen Arbeitnehmer sicher zu einer außerordentlichen Kündigung führt.
Ein langjähriger in einem Kleinbetrieb angestellter Bauarbeiter nannte im Rahmen einer emotional geführten Auseinandersetzung mit seinem Arbeitgeber diesen „Arschloch“.Der kündigte – erbost – außerordentlich, hilfsweise ordentlich. Das Ganze ging vor…