„Arschloch“ ist nicht „Arschloch“. Oder: Warum nicht jede Beleidigung durch einen Arbeitnehmer sicher zu einer außerordentlichen Kündigung führt.

Ein langjähriger in einem Kleinbetrieb angestellter Bauarbeiter nannte im Rahmen einer emotional geführten Auseinandersetzung mit seinem Arbeitgeber diesen „Arschloch“.Der kündigte – erbost – außerordentlich, hilfsweise ordentlich. Das Ganze ging vor Gericht das Landesarbeitsgericht Köln entschied in zweiter Instanz (Urteil vom 04.07.2019, Az. 7 Sa 38/19)Es entschied, dass die außerordentliche Kündigung unwirksam sei und dass lediglich…

Altersteilzeit im Blockmodell: Urlaubsanspruch in der Freistellungsphase?

Das Bundesarbeitsgericht hatte sich in der Entscheidung Az. 9 AZR 481/18, Urteil vom 24.09.2019, mit einem vielleicht doch etwas gierigen Arbeitnehmer auseinanderzusetzen.Der hatte mit seinem Arbeitgeber ein Altersteilzeitverhältnisses vereinbart, im so genannten Blockmodell. D.h., die erste Hälfte wird gearbeitet, die zweite Hälfte wird nicht mehr gearbeitet und über die ganze Zeit gibt es eine bestimmte…