Teilnahme an Corona Partys kann strafbar sein

Die Teilnahme an sogenannten „Corona-Partys“ kann strafbar sein. Daher sollte unbedingt darauf verzichtet werden! Die Ansteckung anderer Teilnehmer muss zwar nicht unbedingt strafbar sein, da diese Teilnehmer ebenfalls freiwillig dabei sind und somit in die dadurch verwirklichte gegenseitige Körperverletzung einwilligen. Jedoch entstehen durch die Teilnahme erhöhte Sorgfaltspflichten, weil man dadurch mit einer eigenen Infektion rechnen…

Corona und Strafbarkeit

Wer gegen behördliche Anordnungen verstößt (Quarantäne oder Ausgehsperre u.a.), der kann sich strafbar machen. Wer sich daher an Platzverweise oder Betretungsverbote von öffentlichen Plätzen zur Durchsetzung von Schutzmaßnahmen nach § 28 Abs. 1 S. b1 IfSG nicht hält, macht sich strafbar und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren bestraft werden. Ob diese…