Teilnahme an Corona Partys kann strafbar sein
Die Teilnahme an sogenannten „Corona-Partys“ kann strafbar sein. Daher sollte unbedingt darauf verzichtet werden! Die Ansteckung anderer Teilnehmer muss zwar nicht unbedingt strafbar sein, da diese Teilnehmer ebenfalls freiwillig dabei sind und somit in die dadurch verwirklichte gegenseitige Körperverletzung einwilligen. Jedoch entstehen durch die Teilnahme erhöhte Sorgfaltspflichten, weil man dadurch mit einer eigenen Infektion rechnen…