Lohn und Insolvenzgeld in der Insolvenz des Arbeitgebers
Geht der Arbeitgeber in Insolvenz, ins. bei sofortiger oder nachfolgender Betriebsschließung, kommt es oft zu einem faktischen Stocken bezüglich der Abwicklung der Insolvenz.Dies kann Arbeitnehmer dazu bringen, noch offene Lohnansprüche erst mal liegenzulassen. („Der Insolvenzverwalter kümmert sich sicher schon darum …“.)Ebenso werden Insolvenzgeldanträge oft liegengelassen und nicht beim Amt gleich eingereicht.Das ist menschlich nachvollziehbar, rechtlich…