Gaffervideos und Hausdurchsuchung
Das Landgericht Bonn hat kürzlich durch Beschluss vom 13.07.2021 (AZ: 50 Qs-410 Js 78/21-18/21) entschieden, dass die Verbreitung von „Gaffervideos“ im Internet den Straftatbestand des § 201 a StGB erfüllen und eine Hausdurchsuchung rechtfertigen kann. Ausgangspunkt für den Durchsuchungsbeschluss war die Verbreitung eines Videos im Internet auf einem X-Kanal von einem schweren Verkehrsunfall, das eine…