Abwerbeverbote zwischen Unternehmen bezüglich Arbeitnehmern

Arbeitnehmer, die gehen wollen, können vom Arbeitgeber auf Dauer im Regelfall nicht gehalten werden. Die Rechtsordnung wertet hier typischerweise die Interessen des Arbeitnehmers an einem möglichen Wechsel und einem damit verknüpften beruflichen Fortkommen als höher als die Interessen des Arbeitgebers.Eine Ausgestaltung dieses grundsätzlichen Konflikts ist der Versuch von Unternehmen, einseitig oder gegenseitig rechtlich bindende Absprachen…