Geld stinkt nicht!
Dieser Satz stammt von einem römischen Kaiser, der für die Einführung einer Toilettensteuer kritisiert worden war.In leicht abgewandelter Form scheint das Bundesarbeitsgericht dem zu folgen. Nämlich bei der Frage, ob Arbeitgeber Ihrem Arbeitnehmer die Zeit zum Duschen nach der Arbeit vergüten müssen, ob die Duschzeit also zu vergütende Arbeitszeit darstellt.Das Bundesarbeitsgericht hat hierbei entschieden, dass…