Dieser Satz stammt von einem römischen Kaiser, der für die Einführung einer Toilettensteuer kritisiert worden war.
In leicht abgewandelter Form scheint das Bundesarbeitsgericht dem zu folgen.
Nämlich bei der Frage, ob Arbeitgeber Ihrem Arbeitnehmer die Zeit zum Duschen nach der Arbeit vergüten müssen, ob die Duschzeit also zu vergütende Arbeitszeit darstellt.
Das Bundesarbeitsgericht hat hierbei entschieden, dass das im Einzelfall zu prüfen ist.
„Körperreinigungszeiten gehören dann zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit, wenn sich der Arbeitnehmer bei seiner geschuldeten Arbeitsleistung so sehr verschmutzt, dass ihm ein Anlegen der Privatkleidung, das Verlassen des Betriebs und der Weg nach Hause oder eine vorherige Reinigung des Körpers im Betrieb nicht zugemutet werden kann.“
Nach dem Bundesarbeitsgericht reichen dabei „übliche Verunreinigungen“ oder die Beseitigung von Schweiß und Körpergeruch nicht aus.
Im konkreten Fall ging es um einen Containermechaniker, der rostige und schadhafte Stellen an Transportcontainern abschleifen und anschließend nachlackieren musste, unter Nutzung der vom Arbeitgeber gestellten Arbeitskleidung.
Das Ergebnis? Wir wissen es noch nicht. Das BAG verwies den Fall zurück ganz zuständige Landesarbeitsgericht, welches nun die Details der anfallenden Verschmutzung feststellen muss. Zwar scheint derzeit nur folgendes:
- Je dreckiger und ekliger, desto höher die Chance auf Vergütung.
- Soweit gestellte Berufskleidung den Schmutz abfängt, sind die Chancen auf Vergütung im Einzelfall geringer.
- Über die notwendige Zeit zum Duschen – falls grundsätzlich ja – darf vor Gericht gestritten werden (so auch hier …)
Rechtlich ist zu berücksichtigen, dass entsprechende Ansprüche von Arbeitnehmern unter Verjährungsnormen des BGB und unter arbeitsvertragliche oder tarifvertraglicher Ausschlussfristen fallen können. Will man also sein Arbeitgeber in Anspruch nehmen, empfiehlt sich frühes Tätigwerden.
Rechtsanwalt Klaus Maier
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Spezialist für Insolvenzanfechtungsrecht
Insolvenzverwalter
Zertifizierter Schuldnerberater
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