Durchführung des Zugewinnausgleichs ohne Scheidungsverfahren

Gerade bei Mandanten im fortgeschrittenen Alter besteht häufig das Interesse, trotz längerer Trennung ein Scheidungsverfahren nicht durchzuführen. Insbesondere für Ehegatten, die deutlich jünger sind als ihre Partner, kann dies vorteilhaft sein. Denn die Aussicht auf eine höhere Witwen- oder Witwerrente überwiegt in vielen Fällen den finanziellen Vorteil durch eine Erhöhung der eigenen Anwartschaften im Versorgungsausgleich.…