Freigang bei kurzer Freiheitsstrafe
Wenn die Voraussetzungen vorliegen, kann in Baden Württemberg – und ggf. auch in anderen Bundesländern – bei einer Freiheitsstrafe bis zu 15 Monaten sofort bei Strafantritt Freigang gewährt werden. In absoluten Ausnahmefällen könnte ggf. auch bei einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren ein sofortiger Freigang möglich sein, das hängt jedoch überwiegend von der jeweiligen…