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Der Pflichtteil kann viel Geld kosten!
Der Erblasser Emil Müller hinterlässt bei seinem Tode nur seine Firma im Wert von 600.000 €. In einem Testament hatte er seine Ehefrau Martha Müller zur Alleinerbin eingesetzt. Die Eheleute haben keinen Ehevertrag geschlossen.
Emil Müller hat aus einer Jugendsünde einen nichtehelichen Sohn Moritz, zu dem er keinen Kontakt hat.
Moritz wird nach dem Tod vom Nachlassgericht informiert und macht seinen Pflichtteil geltend.
Dieser beläuft sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils von 1/2, also 1/4.
Moritz kann also von der Witwe Müller 150.000 € sofort in bar verlangen.
Hätte dies verhindert werden können?
Durch eine rechtzeitige Gestaltung, beispielsweise durch einen Wechsel des gesetzlichen Güterstands, hätte Vermögen legal und steuerfrei auf die Ehefrau übertragen werden können. Der Pflichtteil wäre dann deutlich geringer gewesen.
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