Vorzeitige Entlassung aus der Strafhaft durch Halbstrafe
Die „Halbstrafe“ ist für viele Betroffene eine Möglichkeit, nach Verbüßung der Hälfte der Haftstrafe, vorzeitig auf Bewährung aus der Haft zu kommen. Dazu müssen allerdings bestimmte Bedingungen vorliegen. Ich helfe Ihnen gerne dabei und stelle bei der zuständigen Strafvollstreckungskammer einen entsprechenden Antrag für Sie. Das ist regelmäßig das Landgericht, in dessen Bezirk sich die JVA…