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Das Berliner Testament – eine Steuerfalle!
Max Müller ist Witwer und hatte keine Kinder. Aus dem Erbe seiner Frau und dem Erbe seiner ebenfalls verstorbenen Eltern verfügt er über mehrere Immobilien, die durch die Wertsteigerung der letzten Jahre einen Wert von 2.000.000 € darstellen.
Er hat wieder geheiratet. Seine Frau Martha Müller hat kein Vermögen in die Ehe mit eingebracht. Aus der Ehe geht der Sohn Martin hervor. Vor einer Auslandsreise errichten die Müllers ein so genanntes Berliner Testament, dass sie dem Internet entnommen haben. Die Eheleute setzten sich gegenseitig zum Erben ein. Erbe des länger lebenden Ehegatten soll der Sohn Martin werden.
Ist das sinnvoll?
Die Eheleute Müller übersehen, dass der Nachlass dadurch zweimal versteuert werden muss, weil die Freibeträge (Ehefrau 500.000 €, Sohn 400.000 €) deutlich überschritten werden.
Geschickter wäre es hier gewesen, zur Vermeidung horrender Steuerforderungen Vermächtnisse anzuordnen und bereits lebzeitig Vermögensübertragungen vorzunehmen.
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