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„Arbeitsrecht und Fussball-WM
Fußball und Arbeiten passen nicht zusammen. Zumindest dann, wenn die Spiele einer Fußballweltmeisterschaft in die Arbeitszeit fallen. Was kann man also tun als Arbeitnehmer, wenn Deutschland während der Arbeitszeit spielt? Möglichkeiten gibt es zwar, aber: Was sagt mein Chef dazu?
Einfach früher heimgehen? Problematisch: Urlaub muss vorab beantragt und vom Chef genehmigt werden. Will er nicht, weil er einen braucht: Auf keinen Fall selbst beurlauben – hier drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen bis zur Kündigung.
Den Fernseher ins Büro stellen oder über den Dienst-PC im Internetfernsehen gucken? Auch schwierig: Der Chef muss das nicht dulden. Auch hier droht eine Abmahnung oder mehr. Wenn im Betrieb private Internetnutzung verboten ist, riskiert man erst recht eine Kündigung. Aber auch ohne ein solches Verbot droht Ärger, abhängig von der Intensität der privaten Nutzung.
Radiohören? Schwierig. Hört man neben der Arbeit her, hängt es von der Arbeit ab, ob der Chef das dulden muss. Je komplizierter der Job und je mehr Konzentration erforderlich, umso problematischer! Auch hier drohen im Einzelfall Abmahnungen.
Zusammenfassend: Alles, was einen während der Arbeitszeit von der Arbeit abhält oder deutlich ablenkt, ist problematisch und kann rechtlichen Ärger verursachen. (Der Chef bezahlt einschließlich dafür, dass man seine Arbeit macht, und zwar konzentriert.) Sinnvoll ist daher, dass man solche Vorgehensweisen vorab mit dem Chef abspricht. Wenn man das langfristig tut und auch noch dafür sorgen kann (z.B. in Absprache mit Kollegen), dass die notwendige Arbeit gemacht wird und gegebenenfalls vor- oder nachgearbeitet wird, stehen die Chancen für eine vernünftige Regelung gut.
Dort, wo dauerhafte Konzentration gefragt ist, wird man in den sauren Apfel beißen müssen: Oder wollen Sie von einem Fußball guckenden Chirurgen operiert werden?